Einschränkungen und Ausgleich der Nachtarbeit
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In der Regel darf nur 8 Stunden in der Nacht gearbeitet werden, nur in Ausnahmefällen 10 Stunden. Der Ausgleich muss innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen so erfolgen, dass die Arbeitszeit durchschnittlich maximal 8 Stunden pro Werktag umfasst.
Im Ausgleich für die Nachtarbeit ist eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren. Alternativ kann auch ein Zuschlag auf das normale Bruttoarbeitsentgelt gewährt werden. Dem Freizeitausgleich wird seitens des Gesetzes Vorrang eingeräumt. In der Regel wird der Ausgleich im Tarifvertrag festgelegt.
Eine behördliche Genehmigung für die Nachtarbeit ist nicht notwendig, solange die Rahmenbedingungen eingehalten werden (s.a. Einschränkungen der Nachtarbeit).
Einschränkungen der Nachtarbeit sind festgelegt durch:
- Tarifvertrag
- Zustimmung Betriebsrat
- Mutterschutzgesetz:
Frauen im Mutterschutz dürfen in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten
- Gesundheitliche Probleme: Herz und Gefäße betreffend (2x), Magenbeschwerden (4-5x), Brustkrebs
- Jugendarbeitsschutzgesetz:
Jugendliche zwischen dem 15. bis zu Beginn des 18. Lebensjahres dürfen in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten (Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftsbereiche)
- Arbeitsmedizinische Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com
Nachtarbeit und Gesundheit